Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab

Ausbildungsförderung

„Mehr Geld für mehr junge Menschen!“
Das BUNDESAUSBILDUNGSFÖRDERUNGSGESETZ

Damit Ausbildungswünsche nicht am Geld scheitern, gibt es das BAföG. Seit 1971 bekommen Jugendliche und junge Erwachsene diesen monatlichen Zuschuss für ihr Studium oder für ihre schulische Ausbildung, damit sie ihre Talente nutzen und ihr Leben selbst in die Hand nehmen können. Das BAföG ist ein Erfolgsmodell: Millionen von jungen Menschen hat es den Weg in den Beruf geebnet. Mit der BAföG-Reform 2022 (27. und 28. BAföG-Änderungsgesetz) wird diese Förderung nun noch besser:

Mehr Menschen haben Anspruch auf BAföG – und es gibt monatlich mehr Geld. Mit dem BAföG ermutigen wir junge Menschen, ihren eigenen Weg zu gehen, damit alle eine Chance auf die angestrebte Ausbildung bekommen!

Der BAföG-Antrag ist schriftlich mit den entsprechenden Formblättern zu stellen.

Ausbildungsförderung wird vom Beginn des Monats an gewährt, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, frühestens jedoch von dem Zeitpunkt an, in dem der BAföG-Antrag gestellt wird.

Bei Beginn der Ausbildung darf das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet sein.

Über den Link "BAföG-Digital", haben Sie die Möglichkeit, Ihren Antrag digital zu stellen. Die zur Antragstellung erforderlichen Formulare, Merkblätter und Berechnungsbeispiele finden Sie außerdem über den Link "BAföG".

Dort können Sie unter „Antragstellung“ auch das, je nach Ausbildungswunsch und Ausbildungsort, für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung erfahren.

Kontakt:

Frau Bodenmeier 09602/79-2240

ausbildungsfoerderung@neustadt.de

Frau Scharf 09602/79-2250

ausbildungsfoerderung@neustadt.de

Frau Pittner 09602/79-2260

ausbildungsfoerderung@neustadt.de

 

Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab
Am Hohlweg 2
92660 Neustadt a.d. Waldnaab
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Telefon: +49 (9602) 79 - 0
Fax: +49 (9602) 79 - 1166

Wir empfehlen die Möglichkeit der Terminvereinbarung

Allgemeine Öffnungszeiten

Montag 08:00 – 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:30 Uhr  

Mittwoch 08:00 – 12:00 Uhr

Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:30 Uhr

Freitag 08:00 – 12:00 Uhr 

Das Bauamt sowie Grundsicherung und Wohngeldstelle im Sozialamt sind Montagsnachmittags telefonisch nicht erreichbar und mittwochs geschlossen.

Persönliche Vorsprachen beim Ausländeramt sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

 

Weitere Außenstellen mit Öffnungszeiten

Kfz-Zulassungsstelle Neustadt a.d. Waldnaab

Zugang nur max. 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 07:30 - 12:00 Uhr   

Dienstag und Donnerstag 13:30 - 16:30 Uhr

Hotline Führerschein-/Zulassungsstelle: 09602 79-3333

 

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